Der Aufbau von römischen Inschriften folgt, in der Regel, stereotypen
Formulierungen. Daher werden meist Abkürzungen für geläufige Floskeln und
Nomina verwendet. So natürlich auch bei dem Formular von Weihinschriften.
Die typische Weihinschrift enthält neben Nennung des Namens (im Dativ) der
Gottheit, der die Widmung gilt und dem Namen des Dedikanten (d.h. der Person,
die der Gottheit huldigt) selbst, meist auch eine Dedikationsformel, die
gekennzeichnet wird durch Wörter wie sacrum (geweiht), dedicavit (er/sie
hat gewidmet) und so weiter. Außerdem wird meist die erhoffte Wirkung der
Weihung genannt (z.B. pro salute, für das Heil [von Kaisern, beispielsweise]).
Oftmals wird eine göttliche Eingebung als Grund für die Herstellung der
Inschrift genannt (z.B. ex iussu, auf Befehl [der Gottheit]). Geht der
Stiftung einer Weihinschrift ein Gelübde (votum) voraus, dann enden diese
Inschriften mit den Buchstaben VS, bzw. VSLM, Abkürzungen der Phrasen Votum
Solvit (Er/sie hat das Gelübde erfüllt.) und Votum Solvit Libens Merito
(Er/sie hat das Gelübde gerne und nach Gebühr erfüllt.).
Eine Ehreninschrift soll, vor Allem, herausragende Persönlichkeiten wie
beispielsweise Kaiser oder hohe Magistrate ehren. Sie beginnt mit Nennung
des Namens (im Dativ) der zu ehrenden Persönlichkeit. Um die besondere
soziale Stellung und den Verdienst der Person zu preisen, folgen dann ihre,
mitunter den größten Teil der Inschrift ausmachenden, Titel und Ehren. Bei
Kaisern werden meist sämtliche Sieger und Ehrenbeinamen genannt (z.B.
Germanicus Maximus), sowie auf Anzahl der Ämter und Amtsgewalten hingewiesen
(Tribunicia potestas, usw.).
Inschriften können gegebenenfalls anhand dieser präzisen Kaisertitulatur
datiert werden. Den Schluss einer Ehreninschrift bildet meist die Nennung
des Dedikanten selbst. Oftmals sind das die Stadtoberen einer Provinzialstadt,
weshalb die Inschrift üblicherweise mit der Abkürzung DD (decurionum decreto,
auf Anweisung der Dekurionen. D.h. des Stadtrates, der hier als Dedikant
fungiert) endet.
Bauinschriften öffentlicher und privater Gebäude:
Bauinschriften zeichnen sich durch Nennung der Bauherren und oft auch einer Widmung an den Kaiser und seine Dynastie aus (Pro Salute Domus Divinae, für das Heil des göttlichen Hauses [d.h. des Kaiserhauses]). In diesem Typus Inschrift wird meist ein Verb des Bauens verwendet (z.B. fecit, er/sie hat gemacht/gebaut) und eine Angabe (oft mit HS, Sesterzen) zu Kosten und Finanzierung (z.B. de suo, aus eigenen Mitteln) gemacht. Bauinschriften waren entweder auf Tafeln, die an den Gebäuden angebracht worden waren, zu finden, oder wurden an die Gebäude selbst gemeißelt.
Traditionell werden die Inschriften auf Meilensteinen zu den Bauinschriften
gerechnet.
Ihre Besonderheit besteht aber vor allem darin, dass bei ihnen, in dem für
uns relevanten Zeitraum (nämlich nach der Herrschaft des Septimius Severus),
zunehmend auf Angabe des caput viae (wörtlich „Kopf der Strasse“, gemeint
ist der Ausganspunkt der Strasse, also der Stadt, von welcher die Strasse
ausgeht), Angabe der Meilen, usw. verzichtet wurde, dafür aber Lob des
Kaisers und seiner Dynastie betont wird.
Der Aufbau ähnelt also dem der Ehreninschriften, weil auf vollständige
Kaisertitulatur besonderer Wert gelegt wird.
Der Aufbau einer typischen Cornelia Salonina Inschrift:
Exemplarisch für den Aufbau einer Cornelia Salonina Inschrift ist CIL 14,
5335.
Saloninae / Augustae / per omnia concordi / et consorti Gallieni / Augusti
n(ostri) / Flavius / Priscus
Diese, an Cornelia Salonina gerichtete, Ehreninschrift beginnt mit dem Namen
der Salonina Augusta im Dativ (Saloninae Augustae). Danach wird auf ihre
Funktion als, durch alles (per omnia), einträchtigen (concordi) Gefährtin
(consorti) des Herrschers Gallienus (Gallieni Augusti nostri) hingewiesen.
Zum Abschluss der Inschrift folgt die Nennung des Dedikanten, Flavius Priscus.
Oftmals wird Salonina allerdings eher als Ehefrau (coniux) statt als
Gefährtin des Gallienus genannt.