Inschriftenformulare

Weihinschriften

Der Aufbau von römischen Inschriften folgt, in der Regel, stereotypen Formulierungen. Daher werden meist Abkürzungen für geläufige Floskeln und Nomina verwendet. So natürlich auch bei dem Formular von Weihinschriften.
Die typische Weihinschrift enthält neben Nennung des Namens (im Dativ) der Gottheit, der die Widmung gilt und dem Namen des Dedikanten (d.h. der Person, die der Gottheit huldigt) selbst, meist auch eine Dedikationsformel, die gekennzeichnet wird durch Wörter wie sacrum (geweiht), dedicavit (er/sie hat gewidmet) und so weiter. Außerdem wird meist die erhoffte Wirkung der Weihung genannt (z.B. pro salute, für das Heil [von Kaisern, beispielsweise]). Oftmals wird eine göttliche Eingebung als Grund für die Herstellung der Inschrift genannt (z.B. ex iussu, auf Befehl [der Gottheit]). Geht der Stiftung einer Weihinschrift ein Gelübde (votum) voraus, dann enden diese Inschriften mit den Buchstaben VS, bzw. VSLM, Abkürzungen der Phrasen Votum Solvit (Er/sie hat das Gelübde erfüllt.) und Votum Solvit Libens Merito (Er/sie hat das Gelübde gerne und nach Gebühr erfüllt.).

Ehreninschriften

Eine Ehreninschrift soll, vor Allem, herausragende Persönlichkeiten wie beispielsweise Kaiser oder hohe Magistrate ehren. Sie beginnt mit Nennung des Namens (im Dativ) der zu ehrenden Persönlichkeit. Um die besondere soziale Stellung und den Verdienst der Person zu preisen, folgen dann ihre, mitunter den größten Teil der Inschrift ausmachenden, Titel und Ehren. Bei Kaisern werden meist sämtliche Sieger und Ehrenbeinamen genannt (z.B. Germanicus Maximus), sowie auf Anzahl der Ämter und Amtsgewalten hingewiesen (Tribunicia potestas, usw.).
Inschriften können gegebenenfalls anhand dieser präzisen Kaisertitulatur datiert werden. Den Schluss einer Ehreninschrift bildet meist die Nennung des Dedikanten selbst. Oftmals sind das die Stadtoberen einer Provinzialstadt, weshalb die Inschrift üblicherweise mit der Abkürzung DD (decurionum decreto, auf Anweisung der Dekurionen. D.h. des Stadtrates, der hier als Dedikant fungiert) endet.

Bauinschriften

Bauinschriften öffentlicher und privater Gebäude:

Bauinschriften zeichnen sich durch Nennung der Bauherren und oft auch einer Widmung an den Kaiser und seine Dynastie aus (Pro Salute Domus Divinae, für das Heil des göttlichen Hauses [d.h. des Kaiserhauses]). In diesem Typus Inschrift wird meist ein Verb des Bauens verwendet (z.B. fecit, er/sie hat gemacht/gebaut) und eine Angabe (oft mit HS, Sesterzen) zu Kosten und Finanzierung (z.B. de suo, aus eigenen Mitteln) gemacht. Bauinschriften waren entweder auf Tafeln, die an den Gebäuden angebracht worden waren, zu finden, oder wurden an die Gebäude selbst gemeißelt.

Meilensteine

Traditionell werden die Inschriften auf Meilensteinen zu den Bauinschriften gerechnet.
Ihre Besonderheit besteht aber vor allem darin, dass bei ihnen, in dem für uns relevanten Zeitraum (nämlich nach der Herrschaft des Septimius Severus), zunehmend auf Angabe des caput viae (wörtlich „Kopf der Strasse“, gemeint ist der Ausganspunkt der Strasse, also der Stadt, von welcher die Strasse ausgeht), Angabe der Meilen, usw. verzichtet wurde, dafür aber Lob des Kaisers und seiner Dynastie betont wird.
Der Aufbau ähnelt also dem der Ehreninschriften, weil auf vollständige Kaisertitulatur besonderer Wert gelegt wird.

Der Aufbau einer typischen Cornelia Salonina Inschrift:

Exemplarisch für den Aufbau einer Cornelia Salonina Inschrift ist CIL 14, 5335.
Saloninae / Augustae / per omnia concordi / et consorti Gallieni / Augusti n(ostri) / Flavius / Priscus
Diese, an Cornelia Salonina gerichtete, Ehreninschrift beginnt mit dem Namen der Salonina Augusta im Dativ (Saloninae Augustae). Danach wird auf ihre Funktion als, durch alles (per omnia), einträchtigen (concordi) Gefährtin (consorti) des Herrschers Gallienus (Gallieni Augusti nostri) hingewiesen. Zum Abschluss der Inschrift folgt die Nennung des Dedikanten, Flavius Priscus. Oftmals wird Salonina allerdings eher als Ehefrau (coniux) statt als Gefährtin des Gallienus genannt.